Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines & Decksaison

1.1. Zeitraum: Die Decksaison beginnt am 01.02. und endet am 31.07..

1.2. Deckgeld: Mit der ersten Samenbestellung wird der erste Teil des Deckgeldes fällig.

1.3. Trächtigkeitsrate: Die Trächtigkeitsrate wird am 1. Oktober fällig. Ein Nachweis der Nichtträchtigkeit

(tierärztliches Zeugnis) ist vom Züchter bis spätestens 20.09.2026 unaufgefordert zu erbringen. Anderenfalls gilt die

Stute als tragend und die Rate wird fällig.

1.4. Gutscheine & Sonderkonditionen: Es sind nicht im gesamten Deckjahr alle Hengste mit Gutscheinen oder

Nachlässen verrechenbar. Bitte fragen Sie hierfür vor der Samenbestellung direkt bei unserer Hengststation nach.

Wichtige Ausnahme: Der Hengst Escolar wird direkt über die Hengststation Gut Neuenhof abgerechnet. Er kann

daher nicht mit Rabatten oder Nachlässen der Hengststation Ferienhof Stücker kombiniert werden. Gewonnene Gutescheine sind nicht übertragbar.

1.5. Gutschriften: Durch das Decktaxensplitting entfällt eine Gutschrift für das Folgejahr bei Nichtträchtigkeit.

1.6. Steuern: Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der am Lieferort geltenden Umsatzsteuer (Deutschland 7%).

1.7. Der Einsatz unserer Junghengste vor vollständiger Ablegung der Veranlagungs- bzw. Sportprüfung erfolgt auf eigenes Risiko des Züchters!

 

 

2. Tierärztliche Bestimmungen & Besamung

2.1. Stationärer Service: Besamungen auf der Station erfolgen nur nach Follikelkontrolle durch den Stationstierarzt. Sämtliche tierärztliche Kosten (Hormone, US etc.) gehen zu Lasten des Stuteneigentümers. Der Eigentümer der Stute bzw. des Pferdes erklärt sich damit einverstanden, dass bei Bedarf ein Fachtierarzt (Stationstierarzt) zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern der Hengsthalter dieses für zweckdienlich hält. Diese Kosten werden durch den Tierarzt gesondert in Rechnung gestellt.

2.2. Hygiene: Aktuelle Tupferproben sind erforderlich (ausgenommen 3-jähr. Maiden- und Fohlenstuten).

2.3. Besonderheiten Natursprung: Cervixtupferprobe zwingend vorgeschrieben. Behandelte Stuten müssen nach 14 Tagen erneut kontrolliert werden, um ansteckende Krankheiten auszuschließen. Der Eigentümer erkennt das erhöhte Verletzungsrisiko beim Natursprung ausdrücklich an.

2.4. Unterstellung: Tagessatz Box/Weide: Stute 15,- € / Stute mit Fohlen 20,- € (zzgl. MwSt.). Die Unterstellung erfolgt

auf Gefahr des Eigentümers. Der Eigentümer versichert, dass eine Tierhalterhaftpflicht (§ 833 & 834 BGB) besteht.

2.5. Durchführung: Nur autorisiertes Fachpersonal (Tierärzte/Besamer) ist zur Besamung berechtigt. Der Hengsthalter haftet nicht für deren Fehler oder Versäumnisse.

 

3. Samenbestellung & Versand

Bestellungen sind telefonisch (08:00 – 17:00 Uhr) oder 24h online via Bestellformular auf unserer Internetseite möglich. Unvollständige Angaben können nicht bearbeitet werden.

3.1. Versand Deutschland:

Night Star (Overnight): Bestellung Montag–Freitag bis 10:00 Uhr, Samstag bis 09:00 Uhr. Kosten: 46,73 € zzgl. 7% MwSt. (Sonntagszustellung: 149,53 € zzgl. 7% MwSt.).

- Zustellung erfolgt am nächsten Tag

HippoXpress (Overday): Zustellung Montag–Sonntags in Teilen von NRW, Bremen und Niedersachsen. Bestellung

täglich bis 09:00 Uhr. (PLZ-Liste beachten). Kosten Mo-Sa: 65,40€* , Wochenendtarif 150,-€* zzgl. *7% MwSt.

- Zustellung erfolgt am selben Tag – meist nachmittags.

3.2. Samenversand Ausland:

Versandtage: Samenbestellungen für das Ausland sind nur von Montag bis Freitag möglich.

Frist der Bestellung: Bis 08:30 Uhr.

- Gültige Zulassungsnummer (Traces NT) des Empfängers erforderlich (Gebühren Traces: 60,-€).

3.3. Abholung: Eine Abholung vor Ort ist nach Absprache täglich möglich.

3.4. Logistik: Rücksendung der Boxen innerhalb von 14 Tagen inkl. Verwendungsnachweis.

3.5. Portionen: In der Hauptsaison, bei starker Frequentierung der Hengste, kann pro Rosse nur 2x Samen verschickt werden. Wir bitten Sie, Ihren Tierarzt, bzw. Ihre Besamungsstation entsprechend zu instruieren.

3.6. Verfügbarkeit: Sollte ein Hengst im Verlauf der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, kann, wenn möglich, Tiefgefriersperma eingesetzt werden oder auf Wunsch ein anderer Hengst der Station genutzt werden.

 

 

4. Haftung

4.1. Haftungsgrenze: Der Hengsthalter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

4.2. Versandrisiko: Keine Haftung für verlorengegangenen/unbrauchbaren Samen oder bereits entstandene Besamungskosten.

4.3. Für Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind, haftet der Hengsthalter nicht.

4.4. Haftung des Eigentümers: Der Eigentümer von Stute und Fohlen bleibt Tierhalter im Sinne des BGB und trägt die entsprechende Haftung.

4.5. Versicherungsschutz: Der Eigentümer versichert, dass eine Tierhalter- und Tierhüterhaftpflichtversicherung (§§ 833, 834 BGB) besteht. Er stellt die Hengststation sowie deren Beauftragte von allen Ansprüchen Dritter frei.

4.6. Haftungsausschluss der Station: Die Hengststation haftet nicht für Schäden an Stute oder Fohlen, es sei denn, diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Personenschäden sind von dieser Einschränkung ausgenommen.

4.7. Besondere Risiken: Eine Haftung für Verletzungen des Eigentümers/Besetzers sowie für Risiken aus dem Deckakt

(z. B. Verletzungen oder Infektionen durch den Hengst) ist ausgeschlossen.

 

 

5. Erfüllungsort und Gerichtsstand

5.1. Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Hengsthalters, auch für zukünftige Ansprüche

aus dieser Geschäftsverbindung.

5.2. Anerkennung: Mit der Samenbestellung werden die Bedingungen der Hengststation Ferienhof Stücker

verbindlich anerkannt.

 

 

Hengststation Ferienhof Stücker · Weeze, im Februar 2026